Liturgische Maßnahme Karwoche 2020

4. April 2020

Osterfeiern 2020 unter den Pandemie-Bedingungen (Covid-19) - Grundsätzliche Überlegungen der Bischofskonferenz für alle Feiern vom Palmsonntag bis Ostern

Die nicht öffentliche Feier des Palmsonntags und der Drei Österlichen Tage in einer kleinen Gemeinschaft:
Unter der Bedingung der zur Zeit geltenden sehr schweren Beschränkungen möchten die Bischöfe Österreichs Pfarrern die Möglichkeit geben, den Palmsonntag und die Drei Österlichen Tage im Kirchenraum ihrer Gemeinde vor Ort zu feiern. Angesprochen sind jene Pfarrer, die gesund sind, einer Gemeinde vorstehen und einen im Sinne der nachfolgenden Regelungen geeigneten Kirchenraum haben. Neben der Verbundenheit im Gebet und durch die Anteilnahme an den Feiern über die Medien wissen sich die Gläubigen so mit ihrem priesterlichen Leiter der Gemeinde verbunden.

Dazu sollen folgende Richtlinien helfen:

1. In der Heiligen Woche feiert die Kirche die Heilsgeheimnisse, die Christus in den letzten Tages seines Lebens, von seinem messianischen Einzug in Jerusalem an, vollbracht hat. Die Gläubigen haben ein verständliches Bedürfnis, diese Tage mit besonderer Achtsamkeit zu begehen. Durch die mediale und die gegebenenfalls vor Ort statt findende Feier wird ihnen eine besondere Form der Anteilnahme ermöglicht.

2. Der Pfarrer einer Gemeinde, deren Kirchenraum sich für die nötige Distanz und gemeinsame Feier eignet, soll zur liturgiegerechten Feier an einem Ort vier Gläubige bitten, die erklärterweise gesund sind und nicht einer Risikogruppe angehören, mit ihm den Palmsonntag und die „Drei österlichen Tage“ zu feiern. Idealerweise soll diese Gemeinschaft für alle Feiern dieselbe bleiben.

Gegenüber der Gesamtgemeinde ist es sicherlich notwendig, klar zu kommunizieren, dass die kleine Gemeinschaft einen Dienst leistet, indem sie die große Gemeinde repräsentiert, da diese nicht anwesend sein kann. Die Mitglieder der Feiergruppe sind keine „Auserwählten“ und auch kein „heiliger Rest“. Diese kleine Gemeinschaft feiert die Liturgie dieser Tage möglichst liturgiegerecht, d.h. den liturgischen Büchern entsprechend. Als kleine Gemeinschaft mit dem vorgeschriebenen Abstand von zumindest einem Meter zueinander wird sie sich sinnvollerweise des Altarraumes und der liturgischen Orte bedienen, soweit dies machbar ist. Die Zugänge zur Kirche sind während der Liturgie verschlossen zu halten, sodass für diese Zeit kein Zutritt für einen nicht von vornherein bestimmten Personenkreis besteht.

3. Diese kleine Gemeinschaft wird gebildet von den nötigen liturgischen Diensten: Priester, Diakon, LektorIn, KantorIn, MinistrantIn. Auch der Gesang soll der Liturgie entsprechend gepflegt werden nach den Möglichkeiten in der kleinen Gruppe.

4. Die Kommunion wird nur in Brotgestalt gereicht.

5. Weitere Gläubigen müssen von den Feiern ausgeschlossen bleiben.

6. Die kleine feiernde Gemeinschaft trifft sich unter den zu berücksichtigenden Bedingungen zur Besprechung und Vorbereitung – unter Beachtung der geltenden Hygienebestimmungen und vorgeschriebenen Abstände, soweit dies nicht auch durch mediale Kommunikation geschehen kann.

7. Wenn möglich, sollen die Gemeindemitglieder über die gottesdienstlichen Zeiten ihrer kleinen liturgischen Gemeinschaft informiert werden, damit sie sich gegebenenfalls während dieser Zeit als Hauskirche mit dem Wort Gottes, dem Bibelgespräch, dem gemeinsamen Beten oder im Lobpreis im Glauben verbunden wissen können (In unserer Pfarre: Palmsonntag 09.30 Uhr; Gründonnerstag 18.30 Uhr; Karfreitag 18.30; Uhr Osternacht 20.15 Uhr und Ostern 10.30 Uhr).

8. Die üblichen äußeren Zeichen dieser Zeit können den Gläubigen eine gemeinsame Erfahrung der Verbundenheit ermöglichen (Glockengeläute, Lichter im Fenster oder am Balkon).

9. Für die Hauskirche stellen die Liturgiereferate „Hausgebete – Feiern in der Familie“ zur Verfügung (https://www.erzdioezese-wien.at/site/nachrichtenmagazin/schwerpunkt/kircheundcorona/article/82172.html).

10. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Jahr den „Großen Fürbitten“ am Karfreitag zu, denn gerade hier wird die Verbundenheit im Gebet angesichts von Leid und Tod auch von der österlichen Hoffnung getragen. Die Ortsordinarien haben die Möglichkeit, eine oder mehrere spezielle Fürbitten zur aktuellen Not anzuordnen, die dann auch im Feiern der Hauskirche Platz finden werden.

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