Auszug aus der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur stufenweisen Wiederaufnahme der Feier öffentlicher Gottesdienste ab 15. Mai 2020

9. Mai 2020

Dankbar nehmen wir zur Kenntnis, dass die von der österreichischen Bundesregierung angeordneten Maßnahmen und die in diesem Zusammenhang geschaffene Rechtslage zur Eindämmung der Corona-Pandemie positive Wirkung zeigen. Der Schutz der Mitmenschen ist eine Form konkret gelebter Nächstenliebe, die zum Herzstück des Evangeliums gehört.

Für die erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche. Vieles hat sich hier neu und positiv entwickelt. Erfreulicherweise gibt es hierzu eine Fülle von Hilfen und viele Möglichkeiten, an Gottesdiensten über verschiedenste Medien teilzunehmen.

Für diese erste Stufe öffentlicher Gottesdienste ab 15. Mai 2020 gelten - vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:

* Die maximale Anzahl der Mitfeiernden ergibt sich aus der Größe des Kirchenraums im Verhältnis 1 Person pro 10 qm der Gesamtfläche. (Anm.: Unsere Kirche verfügt über 864 qm, das erlaubt uns, nach Abzug der Diensthabenden, 75 bis 80 Gläubige) In jedem Fall ist in der Kirche ein Abstand von mindestens 2 Metern von anderen Personen, mit denen nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt wird, einzuhalten.
* Für das Betreten von Kirchenräumen ist es Pflicht, Mund-Nasen-Schutz (Maske, Schal, Tuch) zu tragen (dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr).
* Große Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen sind zu vermeiden.
* Beim Kircheneingang sind nach Möglichkeit Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. * Die Weihwasserbecken sind entleert und gereinigt.
* Flächen oder Gegenstände (z.B. Türgriffe), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden.
* Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde ist als Service am Kircheneingang vorzusehen. Dieser soll auf das Einhalten der Bestimmungen und eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten, kann aber nicht für ein Zuwiderhandeln verantwortlich gemacht werden. * Der in dieser Rahmenordnung festgelegte Mindestabstand darf für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden.
* Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor bzw. Lektorin, Kantor bzw. Kantorin etc.) das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten. Da ein häufiges An- und Ablegen des Mund-Nasen-Schutzes problematisch ist, wird der Vorsteherdienst in der Regel diesen Schutz nicht tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist möglich. Der vorgesehene Abstand von zwei Metern ist aber einzuhalten.
* Ein grundsätzlicher gesundheitlicher Hinweis: Soweit bisher bekannt, verbreitet sich das Virus vor allem über die Atemluft. Faktoren, welche die Verbreitung verstärken, sind: längerer gemeinsamer Aufenthalt in geschlossenen Räumen; gemeinsames Sprechen; gemeinsames Singen. Daher ist es leider notwendig, die in den Gottesdiensten vorgesehenen Gelegenheiten, gemeinsam zu beten und zu singen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Kirchen sollen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden.

Einige Konkretisierungen für die Messfeier

* Als Friedenszeichen sind das gegenseitige Anblicken und Zuneigen und die Zusage des Friedens möglich.
* Vor dem Agnus Dei erläutert der Zelebrant den besonderen Modus des Kommunion-empfanges für die Gläubigen.
* Bei der Kommunionspendung sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln einzuhalten. Die Worte „Der Leib Christi“ – „Amen“ entfallen. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren dürfen.
* Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist.

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