„Portiunkula-Ablass“ am franziskanischen Fest von Maria, Königin der Engel

Termin: Freitag, 2. August 2024
Beginn: 07:00 Uhr

18:30 Uhr Festmesse

In einer Sommernacht des Jahres 1216 erhob sich Franz, während die übrigen Brüder noch schliefen, von seinem Lager und trat in die Portiunkulakapelle. In der einsamen Gebetsstunde erfuhr er Gottes Gegenwart und schaute Jesus Christus, der ihn aufforderte, zum Papst zu gehen und folgende Gnade zu erbitten: "Wer nach der Beichte reuig das Muttergotteskirchlein besuche, solle von aller zeitlichen Sündenstrafe gelöst sein!"

Gehorsam wie immer, zögerte Franz keinen Augenblick, den Gotteswillen zu erfüllen, rief am frühen Morgen Masseo und wanderte mit ihm gen Perugia zum Papst ... "Heiliger Vater, vor nicht langer Zeit habe ich für Euch eine Kapelle zu Ehren der allerseligsten Jungfrau und Mutter Christi wieder aufgebaut. Nun bitte ich Eure Heiligkeit, für diese Kapelle einen Ablass ohne jede Almosenpflicht zu gewähren ... Mein Wunsch, den Eure Heiligkeit gnädig erfüllen möchte, wäre: Wer immer nach guter Beichte, Reue und priesterlicher Lossprechung diese Kapelle betritt, soll von aller seit seiner Geburt verübten Schuld und Strafe im Himmel und auf Erden gelöst sein." Papst Honorius III. erklärte Franziskus: "Dir sei gewährt, um was du bittest. Das ist mein Wille!" (P. Cuthbert - J. Wildlöcher, Der heilige Franz von Assisi)

Portiunkula-Ablass

Der Portiunkula-Ablass kann (nach freier Wahl der Gläubigen) am 2. August oder am darauf folgenden Sonntag (ab 12 Uhr des Vortages bis 24 Uhr des betreffenden Tages) in allen Pfarrkirchen und diesen gleichgestellten Kirchen (Kuratiekirchen) der Diözese sowie in den Ordenskirchen der franziskanischen Ordensfamilien gewonnen werden (jedoch nur einmal als vollkommener Ablass). Er kann auch für Verstorbene, nicht aber für andere noch lebende Mitmenschen gewonnen werden.

Bedingungen:

1. Empfang des Bußsakramentes (mit entschlossener Abkehr von jeder Sünde) und der Eucharistie, sowie Gebet nach Meinung des Hl. Vaters (= Gebet nach freier Wahl, oder ein Vaterunser und ein Gegrüßet seist du, Maria). 2. Besuch einer Pfarrkirche (oder dieser gleichgestellten Kirche, s. o.) mit dem Gebet Vaterunser und dem Glaubensbekenntnis.

Die unter 1. genannten Bedingungen können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchenbesuch erfüllt werden. Jedoch sollten der Empfang der hl. Eucharistie und das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters sinnvollerweise am Ablasstag selber geschehen.

Eine weitere Voraussetzung zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses ist, dass man sich innerlich frei macht von jeder Anhänglichkeit an eine Sünde, auch an eine bewusste lässliche Sünde. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, gewinnt man einen Teilablass (Gott will uns ganz, nicht halb; so verlangt der vollkommene Ablass entschiedene Umkehr, ganze Hinwendung zu Gott, Rückkehr zu jener ersten Liebe, die Christus das große erste Gebot nennt).

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